Die Homöopathie ist eine Therapieform, welche auf den Arzt Dr. Samuel Hahnemann (1755 – 1843) zurückgeht.

Durch zahlreiche Forschungen und Beobachtungen entdeckte er vor etwas mehr als 200 Jahren das Ähnlichkeitsgesetz, „Similia similibus curentur“ – „Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“.

Hahnemann beobachtete dabei, dass eine Arznei dann einen Kranken heilen kann, wenn diese an einem Gesunden während einer Arzneimittelprüfung dieselben Symptome zeigt.

Bei einer Arzneimittelprüfung beobachtet sich der gesunde Prüfer genau, und schreibt seine Symptome nieder, welche dann zur Arzneiwahl am Kranken herangezogen werden.

Die Aufgabe des Homöopathen ist es, unter den vielen homöopathischen Arzneimitteln, jenes zu finden, welches dem Patienten am ähnlichsten ist.

Die Arzneiauswahl richtet sich nach den individuellen Symptomen des Kranken. Diagnosen, wie sie uns aus der Schulmedizin bekannt sind spielen eine untergeordnete Rolle.

Um all diese individuellen Symptome eines Patienten zu erfassen, ist es notwendig eine möglichst genaue Anamnese (= Unterredung zwischen Behandler und Patienten) zu erheben.

Es sind die physischen, sowie auch die psychischen Symptome (= Gesamtheit der Symptome) zu erfragen. Auch solche Dinge, wie Nahrungsvorlieben, Träume, Schlaf, usw. sind von großer Wichtigkeit. Ganz besonders wichtig sind außergewöhnliche, eigentümliche und auffallende Symptome (s. Organon der Heilkunst, 6. Auflage §153; es handelt sich dabei um eines der grundlegenden Werke der Homöopathie, verfasst von Hahnemann).

Je akuter ein Leiden ist, desto schneller muss der Behandler die wesentlichen Symptome finden.

Dabei hat man natürlich nicht so viel Zeit, wie für eine Anamnese bei chronisch Kranken. Eine gute Anamnese bei chronischen Fällen sollte, um die Gesamtheit der Symptome zu erfragen, etwa 1 1/2-Stunden dauern.

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