Der Beginn einer homöopathischen Behandlung (Erstgespräch) ist relativ kostenintensiv, was durch den großen Zeitaufwand zu erklären ist. Der verrechnete Betrag richtet sich nach der Zeit, welche die homöopathische Behandlung in Anspruch nimmt.
Der zeitliche Aufwand ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen. Folgegespräche sind aufgrund des geringeren Zeitaufwandes entsprechend billiger. Genaue Angaben über die Höhe der Honorare dürfen aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Krankenkasse honoriert eine homöopathische Behandlung nicht, es wird nur ein Teil der Kosten übernommen.
Es gibt eine Kostenerstattung für Wahlärzte: es werden Kosten in Höhe von 80% jenes Tarifes, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung erhaltet, rückerstattet. Wie viel Sie jeweils von der Krankenkasse zurückbekommen ist auch abhängig, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Für die Rückerstattung ist es erforderlich, ein Ansuchen mit dem entsprechenden Formular, welches bei der Krankenkasse zu beziehen ist, zu stellen. Auch die Originalrechnung und der Zahlungsbeleg müssen beiliegen. Bei Rückerstattungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Patienten-Servicestelle der Ärztekammer für Oberösterreich.
Terminabsage
Ich ersuche um eine Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten wird die reservierte Zeit zu 2/3 verrechnet!